Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand: 05.03.2021
Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.noerdliches-harzvorland.de/
Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte:
Teilweise erfüllt ist 1 Prüfschritt:
Kontraste von Grafiken und grafischen Bedienelementen ausreichend: Kontraste können über die Darstellungshilfen verändert werden. Beim oberen Menü kann es bei der Umstellung zu Anzeigefehlern kommen.
Die aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Richtlinie (EU) 2016/2102, Artikel 5 – Unverhältnismäßige Belastung: Die betroffene Stelle hat bereits während der Planung, Entwicklung, Ausschreibung und Beschaffung die barrierefreie Gestaltung berücksichtigt. Aufgrund der Größe der Ressourcen der betroffenen Stelle können die oben genannten Inhalte, die bisher nicht, oder nur teilweise erfüllt sind, nicht unmittelbar kosteneffizient umgesetzt werden. Die betroffene Stelle bietet betroffene Personen, die durch die noch nicht barrierefreien oder teilweise barrierefreien Prüfschritte eingeschränkt werden, direkten Kontakt mit der betroffenen Stelle aufzunehmen unter der unten angegebenen Adresse (Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen).
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit:
Diese Erklärung wurde am 05.03.2021 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung nach den Vorgaben des BITV bei der 37 Prüfschritte erfüllt, 1 Prüfschritt teilweise erfüllt und 22 Prüfschritte nicht anwendbar waren.
Feedback und Kontaktangaben:
Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:
Gemeinde Schladen-Werla:
Frau Carolin Heyer
Am Weinberg 9
38315 Schladen
Telefon: 05335 801-15
Fax: 05335 801-52
carolin.heyer[@]schladen.de
Regionalmanagement Nördliches Harzvorland:
Frau Elena Rautland
Karl-Wiechert-Allee 1B
30625 Hannover
elena.rautland[@]sweco-gmbh.de
Schlichtungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen. Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
- Telefon: 0511/120-4010
- E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de
Datum der Veröffentlichung: 05.03.2021